Rechtsanwalt Seitz

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Porträt der Anwaltskanzlei Peter A. Seitz

Peter A. Seitz ist seit 1986 als Rechtsanwalt niedergelassen und betreibt unter anderem den professionellen Forderungseinzug bereits ab diesem Zeitpunkt.

Langjährige Erfahrung für Sie ist durch Nichts zu ersetzen!

Der Hintergrund für diese Spezialisierung ist, dass erstrittene Urteile dem Mandanten im Grunde wenig helfen. Vielmehr erwarten die geschädigten Personen rechtzeitig Unterstützung bei der Realisierung der Forderung, ohne teure Anwaltskosten zu bezahlen.

Dem Mandanten nützt es nämlich wenig, wenn der Rechtsanwalt ein Urteil erstreitet und der Mandant dann sein Geld nicht bekommt und er noch gutes Geld Schlechtem hinterher werfen muss.

Im Bereich Inkasso-Management werden von der Kanzlei Wirtschaftsunternehmen betreut, ebenso wie Freiberufler (z.B. Ärzte und Steuerberater).

Die Höhe und die Zahl der Forderungen spielen keine Rolle, jedoch sollte sich der potentielle Auftraggeber genau überlegen, ab welcher Forderungshöhe die Beitreibung geringfügiger Forderungen rechnet bzw. wann dies noch wirtschaftlich erscheint. Dies dürfte in Fällen bis € 100,-- nicht mehr der Fall sein.

Besonderen Wert wird auf die persönlichen Kontakte mit den Mandanten gelegt. Für eine optimale Bearbeitung des Falles ist diese direkte Kommunikation eine wesentliche Voraussetzung.

Gemeint ist damit konkret:

- Die Vor-Ort-Beratung,
- Vertretung des Mandanten vor allen deutschen Amts-, Land-, Oberlandes- und Arbeitsgerichten,
- Erreichbarkeit für den Mandanten.

Ein Schwerpunkt dabei ist, die Abwicklung so einfach wie möglich zu halten. Dies macht eine umfassende Erstberatung unumgönglich, da nur innerhalb dieser Beratung auch der erforderliche schriftliche Teil ordnungsgemäß abgewickelt werden kann.

In dieser Phase kann eine Honorarvereinbarung getroffen werden. Denn prinzipiell wird in so genannten Masseninkassoverfahren die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltes durch sehr günstige Pauschalbeträge ersetzt. Weiter ist eine vom Mandanten unterschriebene Vollmacht notwendig, die der Kanzlei im Original vorliegen muss. Die Einholung dieser Originalvollmacht kann per e-mail vorbereitet werden.

Die weitere Kommunikation kann dann auch per E-Mail oder auch telefonisch erfolgen.

Die Durchführung des Mahnverfahrens geschieht in der Regel ohne Mitarbeit des Mandanten. Über jeden Verfahrensschritt wird er informiert, um ständig über "seinen" Fall Bescheid zu wissen.

Gerne können Referenzen genannt werden. Im Bereich der Zwangsvollstreckung sind wir auch sehr erfolgreich.
Peter A. Seitz
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