Rechtsanwalt Seitz

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Rechtsberatung:

Bevor nachfolgend einige Rechtsgebiete in der gebotenen Kürze dargestellt werden, wird darauf hingewiesen, dass Rechtsanwalt Peter A. Seitz in der außergerichtlichen Beratung oder Erstellung von Gutachten in Rechtssachen künftig auch für ein Zeithonorar tätig sein wird, da dies den Belangen der Mandanten und Mandantinnen entgegen kommen kann, sehr transparent ist und dabei der Mandant/die Mandantin selbst großen Einfluss auf die Höhe der Vergütung hat bzw. haben kann.

Der Stundensatz wird dabei im Einzellfall ausgehandelt, wobei die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzukommt.

Hierzu ist zunächst vor der Beauftragung eine schriftliche Honorarvereinbarung zu treffen. Diese kann Ihnen im Bedarfsfall auch per e-mail übermittelt werden.

Arbeitsrecht:

Es ergeben sich häufig Fragen und Problemstellungen aus dem Bereich des Arbeitsrechtes, insbesondere mit Mitarbeitern wie Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen und deren Durchführung. Hier ist äußerste Sensibiltät gefragt.

Die Beratung sollte hierbei insbesondere bei anstehenden Kündigungsfragen bereits im Vorfeld einsetzen und nicht erst dann, wenn eine Kündigung bereits ausgesprochen wurde bzw. wenn ein Kündigungswiderspruch ausgesprochen oder eine Kündigungsschutzklage anhängig ist.

In den meisten Fällen ist der Unternehmer gerade in diesen Fällen durch eine mannigfaltige Rechtsprechung und damit verbundener unüberschaubarer Informationen überfordert, auch weil er, gerade in kleineren Einheiten, emotional handelt, was ja durchaus verständlich ist. Dennoch ist dies außerordentlich gefährlich, da oftmals eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird und dies dann im Nachhinein zu erheblichen Gehaltsnachzahlungen führen kann.

Besonders im Kündigungsrecht und, wenn bereits ei Kündigungsschutzverfahren vor dem zuständigen Arbeitsgericht läuft, kann es durchaus Sinn machen, dass ein Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung einvernehmlich aufgelöst wird, um im Fall der Verpflichtung einer Weiterbeschäftigung nicht teilweise exorbitante Gehaltsnachzahlungen leisten zu müssen.

Hier wird in aller Regel pro Beschäftigungsjahr 1/2 Monatsgehalt brutto als Bezugsgröße genommen.

WEG-Recht:

Dieses Rechtsgebiet behandelt die Rechtsbeziehungen von Eigentümern, die Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz in Ihrer Wohnanlage begründet haben (Wohnungseigentümergemeinschaft).

Naturgemäß herrschen auf dem sensiblen Gebiet des „Miteinanderseins“ in einer Gemeinschaft verschiedene Vorstellungen, die nötigenfalls durch gerichtliche Entscheidung gelöst und gestaltet werden. Auch sind immer die Fälle zu bearbeiten, in denen ein Miteigentümer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Hausgeld nicht nachkommen will oder kann. Insbesondere hat der Verwalter die gesetzliche Verpflichtung, die Liquidität der Eigentümergemeinschaft zu erhalten, er muss also bei säumigen Wohnungseigentümern rückständige Hausgelder zeitnah einziehen.

Gerade das Problem, dass immer häufiger Wohnungseigentümer die laufenden Hausgelder nicht mehr bezahlen können, stellt für die betreffende Wohnungseigentümergemeinschaft ein hohes Liquiditätsproblem dar.

Da die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht insolvenzfähig ist, bedeutet dies für die anderen Mitglieder, dass sie dann unter Umständen zu hohen Sonderzahlungen herangezogen werden müssen, um das Funktionieren der Wohnungseigentümergeinschaft zu gewährleisten oder wieder herzustellen.

Aber auch ist der Verwalter im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung (Mietverwaltung) verpflichtet, die Interessen seines Auftraggebers (Vermieter) zu wahren und und muss alles tun, damit rückständige Mieten eingezogen werden und sich auch um sonst alle anfallenden Belange des Mietverhältnisses kümmern. Hierfür sind wir spezialisiert. Im Mietrecht kennen wir uns aus und beraten Sie gerne und gut!


IT-Recht:

Dies ist ein weiteres Spezialbetätigungsfeld von RA Peter A. Seitz, woher sich auch die Mitgliedschaften in der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein und in der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik erklärt. Schon früh in seiner Tätigkeit hat er sich für EDV-Recht interessiert und festgestellt, dass dieses Rechtsgebiet immer stärker in den Vordergrund auch des täglichen Lebens in den Firmen und Unternehmen, sei es Hard- oder Software, gerückt ist.

Verkehrs-/Verkehrsunfallrecht:

Seit einiger Zeit habe ich mich auch diesem Gebiet gewidmet. Dabei kann auch der Erfolg für die Mandanten nicht unerwähnt bleiben, was sich dann beispielsweise in der Verkürzung von Fahrverbotszeiten oder wegen des Zeitpunktes, ein Fahrverbot "abzusitzen" niedergeschlagen hat.

In diesem Bereich ist dann oftmals auch von Interesse für den Mandanten, dass häufig eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten des Verfahrens -ausgenommen die Geldbuße nebst Kosten- übernommen werden können, also zunächst die Kosten von Herrn Rechtsanwalt Peter A. Seitz.

Wir verfügen über große Kenntnisse und Erfahrung auf diesem Gebiet und haben auch schon einige Fälle erfolgreich zum Abschluss bringen können.

Hier ist vor allen Dingen auch die Hilfe bei drohenden Fahrverboten wegen Verkehrsüberschreitungen zu nennen.

Die Beratung und Sachbearbeitung geht bis zu der zu leistenden Hilfestellung bei drohender Medizinisch-Psychologischer-Untersuchung, die von der Verwaltung zur Vorbereitung der Prüfung, ob eine Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis oder des Entzuges der Fahrerlaubnis angeordnet wird.

Gewerbliches und Allgemeines Mietrecht:

Von der Mietvertragsanbahnung bis zur Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses werden Sie umfassend begleitet. Dies ist gerade vor den Gerichten sehr wichtig, da die Mietrechtsprechung sehr umfassend ist und die Einschaltung eines Rechtsanwaltes unabdingbar ist.

Zu dem vorgenanten Komplex "Wohnungseigentums- und Mietrecht gehört auch der Punkt "Nachbarrecht", der immer wieder tangiert wird, wobei sich auch in diesem Zusammenhang mannigfaltige Problemfelder wie Baumüberhänge, Wurzelbeschädigungen, Nichteinhalten von Grenzabständen etc. ergeben.

Beim Mietrecht gehört selbstverständlich auch das gewerbliche Mietrecht hinzu, das wir ebenfalls von der Vertargsgestaltung bis hin zu der Auflösung auf Ihren Wunsch begleiten.


Allgemeines Recht:

Neben diesen spezielleren Gebieten stellen sich mannigfaltige Fragen des allgemeinen Rechtes, die auch durch das Engagement von Rechtsanwalt Seitz kompetent und zuverlässig pragmatisch behandelt und fallgerecht behandelt werden.
Peter A. Seitz
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