Grundsätzliches zum Forderungsmanagement
Mit Forderungsmanagement werden heute häufig Begriffe wie „Factoring“ (Forderungsverkauf) oder auch Forfaitierung verbunden.
Abgesehen von den Kosten solcher Maßnahmen müssen die Grundlagen für eine erfolgreiche Forderungsbeitreibung im eigenen Haus gelegt werden.
Selbst wenn das Inkasso bzw. die Zwangsvollstreckung „ausgelagert“ erfolgt, ist zunächst eine auf die Unternehmensbedürfnisse ausgerichtete Vertragsgestaltung geboten. Vor allem bei Massengeschäften sollten Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vereinbarung von Eigentumsvorbehalten, Zahlungsbedigungen etc. vereinbart werden. Ansonsten kann es passieren, dass Sie gelieferte Ware im Insolvenzfall nicht mehr zurück erhalten, aber vom Insolvenzwerwalter nach einer geraumen Zeit eine Quote von vielleicht 1,5% auf Ihre Forderung bekommen.
Weitere Fallbeispiele können gerne persönlich genannt werden.
Zur Abklärung der Bonität, besonders bei neue Geschäftspartnern, empfiehlt sich die Einholung von Wirtschaftsauskünften.
Diese Recherchen werden von uns schnell und mit überschaubaren Kosten für Sie durchgeführt.
Sollten solche Auskünfte, speziell bei großen Aufträgen und bei Kunden, die keine Stammkunden sind, unterlassen werden, kann dies rasch die eigene Insolvenz bedeuten, wenn sich nach Leistungserbringung herausstellt, dass dieser Kunde nicht zahlen kann oder will.
Bei kleinen GmbH`s empfiehlt sich auch, den Geschäftsführer zusätzlich persönlich mithaften zu lassen.
Bei Rechnungsstellung bzw. Mahnungen muss darauf geachtet werden, dass diese verzugsauslösend sind, so dass dann für weitere Maßnahmen der Schuldner die Kosten trägt. Dies kann beispielsweise durch Vereinbarung von Zahlungszielen geschehen.
Erfolgt die Erwirkung eines Titels bzw. die Zwangsvollstreckung durch die Anwaltskanzlei, können nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) besondere Gebührenvereinbarungen getroffen werden für den Fall, dass beim Schuldner „nichts zu holen“ ist.
Ein anwaltliches Firmeninkasso muss nicht zuletzt die Einholung von Wirtschafts- und sonstigen Einkünften beinhalten.
Ansonsten kann auch im Rahmen einer entsprechenden Honorarvereinbarung ein Stundenhonorar vereinbart werden. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen vor Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides oder einer nochmaligen vorgerichtlichen Zahlungsaufforderung zunächst mit der Mandantschaft eine Beratung durchgeführt wird oder zunächst ein Gutachten über die Erfolgsaussichten über die Realisirung der bei der Gegenseite zu fordernden Summe erstellt werden soll.
Es ist immer ratsam und richtig, von Anfang an den Rechtsanwalt einzuschalten. Dies kostet in aller Regel nicht viel und kann Schlimmes verhindern helfen. Wenn die Gegenseite bereits in Verzug gesetzt wurde, können diese Kosten erntsprechend zurück geholt werden.
Es handelt sich um Ihr Geld!!!
Also: Bei Inkasso lieber gleich zu Rechtsanwalt Peter A. Seitz, da dieser aufgrund seiner Ausbildung und täglichen Praxis dafür besser geeignet ist als ein Inkassobüro!

