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WEG-Recht Stuttgart

Unter Wohnungseigentumsrecht bzw. WEG-Recht versteht man die gesetzlich geregelten Beziehungen zwischen Wohnungseigentümern untereinander und von Wohnungseigentümern zu Wohnungseigentumsverwalter. Das WEG-Recht unterscheidet hier zwischen Sondereigentum und Wohnungseigentum. Die Regelungen im WEG-Recht beziehen sich auf Rechte und Pflichten, die sich aus dem Wohneigentum ergeben. Besonders wichtig sind hier die anteilig zu verteilenden Betriebskosten und Hausgelder, die vom jeweiligen Wohnungseigentümer zu bezahlen sind.

Peter A. Seitz
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